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Amateurfunk - was ist das?

Der Amateurfunk ist ein Funkdienst gemäß dem Internationalen Fernmeldevertrag. In Deutschland wird er geregelt durch das Amateurfunkgesetz von 1997 und zugehörige Verordnungen.

Der Amateurfunkdienst ist ein technisch experimenteller Funkdienst. Seine Teilnehmer betreiben diesen zu technischen und wissenschaftlichen Studien, zur eigenen Fort- und Weiterbildung, aber auch einfach nur als interessantes Hobby. Funkamateure dürfen nur mit anderen Funkamateuren Funkbetrieb durchführen, es sei denn sie benutzen Geräte die für Jedermann zugelassen sind.

Funkamateure sind verpflichtet, in Not- und Katastrophenfällen Hilfe zu leisten. Das Amateurfunknetz ist weltweit ausgebaut, in jedem Land der Erde finden sich Funkamateure.

Funkamateure dürfen diverse Frequenzbereiche, so genannte Bänder, zwischen 135 kHz und 250 GHz für ihren Funkdienst nutzen. Dabei kommen traditionelle drahtlose Übertragungsverfahren, wie die Morsetelegrafie (siehe auch Morse-Code) und Sprechfunk, genauso zum Einsatz, wie Funkfernschreibbetriebsarten und modernste digitale Betriebsarten. Auch Fernsehaussendungen (das so genannte Amateur-TV, kurz ATV) finden sich in den Amateurfunkbändern. Die Bänder reichen vom Langwellen- und Mittelwellen- über den Kurz- und Ultrakurzwellen- bis hinauf in den Gigahertzbereich. Neben direkten Verbindungen sind auch Kontakte via Relais, Satelliten, EME oder auch Meteorscatter möglich.

Der Empfang von Aussendungen, die auf Amateurfunkfrequenzen ausgestrahlt werden, ist in Deutschland jedermann gestattet. Zum Senden und damit zur Teilnahme am Amateurfunkdienst benötigt man aber ein so genanntes "Amateurfunkzeugnis". Darüber hinaus wird die "Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst" benötigt, die der Person das eigentliche Rufzeichen zuteilt. Diese Zulassung wird im Allgemeinen zusammen mit der bestandenen Prüfung erteilt. Das Rufzeichen ist vergleichbar mit dem Autokennzeichen, es ist weltweit einmalig und identifiziert damit die Amateurfunkstation und den Funkamateur.

Aufgrund der durch die Prüfung nachgewiesenen Kenntnisse sind Funkamateure (im Gegensatz zu anderen Funkdiensten wie dem CB-Funk) berechtigt, ihre Sende- und Empfangsanlagen selber zu bauen.

Das Amateurfunkzeugnis erwirbt man durch eine Prüfung bei der nationalen Fernmeldeverwaltung, in Deutschland ist dies die "Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen" (BNetzA). Mit bestandener Prüfung wird das Amateurfunkzeugnis ausgehändigt.

 Hinsichtlicht der Senderausgangsleistung gelten für den Amateurfunkdienst die gleichen strengen Grenzwertforderungen wie für alle anderen Funkdienste. Ein Funkamateur muss gegenüber der BNetzA nachweisen, dass er diese Grenzwerte einhält.